Baumschutzsatzungen

Baumschutzsatzungen werden von Städten und Kommunen zum Schutz des Baumbestandes beschlossen und regeln welche Baumart ab welchem Stammumfang geschützt ist. Ausnahmen von der Baumschutzsatzung bedürfen der schriftlichen Genehmigung und sind in der Regel Gebührenpflichtig.

 

 

 

 

 

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